Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Potsdamer Schlössernacht und das Vorabendkonzert
am 20. und 21. August 2010, Potsdam - Sanssouci
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters "Arbeitsgemeinschaft Schlössernacht II":
1.
Die Eintrittskarten gelten nicht als Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel.
2.
Setzt der Veranstalter Shuttle-Busse ein, ist das ein freiwilliger Service des Veranstalters, auf den der Besucher keinen Anspruch geltend machen kann.
Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus der Tagespresse bzw. dem Internet auf der Seite www.potsdamer-schloessernacht .de .
3.
Eine Rücknahme der Eintrittskarte ist nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter oder aus Gründen höherer Gewalt möglich. Die Rückgabe erfolgt bei der Vorverkaufsstelle, wo die Karte erworben wurde.
4.
Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Veranstalter nicht verpflichtet Ersatz zu leisten.
5.
Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. im Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters vorbehalten. Aus Sicherheits- und sonstigen Gründen können während der Veranstaltung bestimmte Bereiche und Gebäude, insbesondere zum Schutz der Kulturgüter, geschlossen werden. Soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters den Besuchern zumutbar ist, können sie aus solcher Schließung keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten.
Der Veranstalter behält sich vor, bei extremer Witterung und aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.
6.
Am 21.08.2010 besteht seitens der Besucher kein Anspruch auf Sitzplätze.
7.
Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
8.
Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) für gewerbliche Zwecke sind verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung der Veranstalter bzw. der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.
Während des Vorabendkonzertes am 20.08.2010 sind Video-, Digital oder Audioaufnahmen generell verboten.
9.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.).
10.
Sofern Kapazitätsgrenzen in den jeweiligen Veranstaltungsbereichen (insbesondere den geöffneten Schlössern) erreicht sind, kann der Veranstalter zum Schutz der Kulturgüter sowie zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit den oder die Bereich/e zeitweise oder gänzlich schließen. Die Schließung der Schlösser oder Parkbereiche kann auch aus anderen Gründen durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten oder durch den Veranstalter erfolgen. In diesen Fällen ist den Anweisungen des sich ausweisenden Personals Folge zu leisten. Es können keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
11.
Das Mitbringen außerhalb des Veranstaltungsgeländes erworbener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Der Eintrittskartenerwerber akzeptiert Einlasskontrollen.
12.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen aller Art (insbesondere Glasflaschen) sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist verboten.
13.
Außer für Blindenhunde ist das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände untersagt.
14.
Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters.
15.
Nach Anbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, und Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.
16.
Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt.
17.
Der Veranstalter haftet für verloren gegangene und gestohlene Sachen der Besucher nur nach Maßgabe der Ziffer 19.
18.
Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen und die Anweisungen der eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Ordnung und Sicherheit erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
19.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Im übrigen haftet der Veranstalter nicht. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
20.
Veranstalter: ArGe Schlössernacht II, Kurfürstenstraße 15, 14467 Potsdam
Potsdam, den 26.11.2009